Barrierefrei

Gesetzliche und normative Grundlagen

• Grundgesetz der BRD und Gleichstellungsgesetz
• Bauordnungen
• DIN 18030 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen
• DIN 18024 Teil 1
Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze
• DIN 18024 Teil 2
Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten
• DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte z.Z. als EN in Bearbeitung
• DIN Fachbericht 124


Barrierefrei allgemein

BARRIEREFREI ist eine soziale Dimension. Damit soll ermöglicht werden, dass ALLE Menschen, ob mit oder ohne Behinderungen, ob Groß oder Klein, ob Jung oder Alt eigenständig ohne Betreuung oder Hilfestellung seine Rechte und Pflichten erfüllen kann. Barrierefrei bedeutet auch nicht, im übertragenen Sinn, Barrieren (Hindernisse) aus dem Weg zu räumen.

BARRIEREFREI fängt in den Köpfen an und ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie im Gleichstellungsgesetz verankert.
BARRIEREFREI wird von vielen auch als „rollstuhlgerecht“ interpretiert. Dies ist jedoch nur ein Teilaspekt von vielen weiteren.
Barrierefreies Bauen ist für alle Menschen nutzbar, jedoch Bauen nach dem „alten Wissensstand“ ist nur eingeschränkt und für bestimmte Personengruppen nutzbar.

Durch die Bewusstseinsbildung und das wachsende soziale Verständnis steigt der Bedarf an einer barrierefreien Umwelt, wie im Bereich Wohnen, Arbeiten, Bildung, Freizeit und Erholung. Immer mehr alte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch nach einer selbstständigen Lebensform und den Wunsch wachsender Mobilität im Berufs- und Privatleben.

Auch bei Außenanlagen, Gebäuden und Einrichtungen für Freizeit und Erholung, insbesondere auch Bundes- und Landesgartenschauen ist heute die BARRIEREFREIE Gestaltung ein zwingendes Erfordernis.

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